Einspeisevergütung 2027: Was sich für Ihre Solaranlage wirklich ändert

Einspeisevergütung 2027: Was sich für Ihre Solaranlage wirklich ändert

Das EEG wird umgebaut, und dieses Thema sorgt aktuell für viel Verunsicherung. Muss ich mich jetzt noch beeilen? Lohnt sich eine Solaranlage überhaupt noch, wenn die feste Einspeisevergütung wegfällt? Wir ordnen ein, was tatsächlich geplant ist, was bereits feststeht und was für Ihre Anlage konkret zählt.

Die kurze Antwort vorweg: Nein, Sie müssen nichts überstürzen. Bei einem gut geplanten Haus mit ordentlichem und künftig steigendem Eigenverbrauch hängt der wirtschaftliche Nutzen einer Solaranlage heute wie zuküngtig zum größten Teil am selbst genutzten Strom – nicht an der Vergütung für eingespeisten Überschuss.

Warum sich gerade jetzt so viel bewegt

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Regierungsentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen/erarbeitet. Damit ist die Reform noch kein geltendes Recht: Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, zusätzlich braucht der Förderteil die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Änderungen im weiteren Verfahren sind also nach aktuellem Stand nicht ausgeschlossen.

Kernpunkt der Reform: Die feste, 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für neue Solaranlagen soll schrittweise durch ein System aus Übergangszahlung und Direktvermarktung ersetzt werden. Direktvermarktung bedeutet: Der eingespeiste Strom wird nicht mehr zu einem festen, staatlich garantierten Preis vergütet, sondern über einen Vermarkter an der Strombörse verkauft.

Was bis Ende 2026 gilt

Für Anlagen, die noch unter den heutigen Bedingungen ans Netz gehen, bleibt alles beim Bekannten:

  • 7,70 ct/kWh feste Einspeisevergütung bei Teileinspeisung (also wenn Sie einen Teil des Stroms selbst verbrauchen und nur den Überschuss einspeisen), 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung – jeweils für Anlagen bis 10 kWp, garantiert für 20 Jahre.

  • Bestandsschutz: Was in diesem Zeitraum ans Netz geht, behält diese Konditionen über die volle Laufzeit – unabhängig davon, wie sich das EEG danach weiterentwickelt.

  • Eine Einschränkung gilt schon heute: Nach dem sogenannten Solarspitzengesetz entfällt die Vergütung in Viertelstunden mit negativem Börsenpreis. 2025 betraf das rund 16 % der bundesweiten Solarerzeugung. Der entgangene Betrag wird zwar nachgeholt – allerdings erst am Ende der 20-jährigen Förderlaufzeit und nur zur Hälfte angerechnet. Wer heute plant, sollte diesen Effekt also nicht überbewerten, aber auch nicht ignorieren.

Was der Entwurf für 2027 vorsieht

Für Anlagen, die nach dem geplanten Stichtag ans Netz gehen, sieht der Entwurf ein anderes Modell vor:

  • Keine feste 20-Jahres-Vergütung mehr für Neuanlagen.

  • Stattdessen eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate. Die Staffelung nach Anlagengröße: 2027 gilt sie für Anlagen bis 50 kWp, 2028 bis 25 kWp, ab 2029 bis 7 kWp – Details zur genauen Jahresgrenze können sich im weiteren Verfahren noch verschieben.

  • Danach ist Direktvermarktung vorgesehen, ergänzt um einen Bonus von 1,5 ct/kWh für bis zu 48 Monate.

  • Die Einspeiseleistung wird auf 50 % statt bisher 60 % der installierten Leistung begrenzt. Mit einem ausreichend dimensionierten Speicher ist diese Grenze in der Praxis meist ohne Bedeutung, weil ohnehin kaum ungenutzter Strom anfällt.

  • Negative Börsenpreise bleiben weiterhin unvergütet – das ändert sich gegenüber heute nicht.

Wen die Änderung überhaupt betrifft

Wichtig für die Einordnung: Die Reform betrifft ausschließlich neue Anlagen, die nach dem Stichtag ans Netz gehen. Bestehende und alle bis Ende 2026 in Betrieb genommenen Anlagen sind von den geplanten Änderungen nicht berührt – ihre Konditionen laufen wie zugesagt weiter.

Am stärksten spürbar wird der Umbau für Anlagen, die überwiegend auf Einspeisung statt auf Eigenverbrauch setzen, etwa reine Volleinspeiseanlagen oder Häuser mit sehr geringem Eigenverbrauchsanteil. Für Haushalte mit Wärmepumpe, E-Auto oder Speicher, bei denen der Großteil des erzeugten Stroms ohnehin selbst genutzt wird, fällt der Effekt spürbar geringer aus.

Was das für Ihre Wirtschaftlichkeit bedeutet

Am Beispiel eines typischen Hauses mit 10 kWp, 10 kWh Speicher und rund 8.000 kWh Jahresverbrauch (etwa durch Wärmepumpe und/oder E-Auto) lässt sich die Größenordnung gut zeigen:

  • Bis Ende 2026 in Betrieb genommen, liegt der jährliche Nutzen bei rund 2.148 € (davon 14 % aus der Einspeisung).

  • Ab 2027 nach heutigem Entwurf in Betrieb genommen, wären es rund 2.051 € (davon 10 % aus der Einspeisung).

Das ist eine Beispielrechnung für dieses konkrete Haus – keine allgemeingültige Kennzahl, da Verbrauch, Anlagengröße und Strompreis individuell stark variieren. Der Unterschied liegt hier bei rund 8 € im Monat, also einem kleinen einstelligen Prozentsatz des Jahresnutzens. Bei einer Investition, die über 25 Jahre trägt, ist das ein Betrag, den man in Ruhe einordnen sollte, statt sich davon zu einer übereilten Entscheidung treiben zu lassen.

Gleichzeitig gilt: Wer nach 2027 zusätzlich auf einen größeren Speicher, gezielte Ladezeiten und einen dynamischen Stromtarif setzt, kann einen Teil dieser Differenz wieder ausgleichen und sogar noch mehr erwirtschaften – etwa durch höhere Autarkie, reduzierte Netzentgelte für steuerbare Anlagen nach § 14a EnWG (das sind Speicher, Wärmepumpen oder Wallboxen, die der Netzbetreiber im Gegenzug für einen Preisvorteil in Ausnahmefällen kurzzeitig drosseln darf) und gezieltes Laden in günstigen Preisstunden. Wie stark sich das für Ihr Haus konkret auswirkt, hängt von Verbrauch, Lastprofil und Anlagengröße ab und lässt sich nur individuell durchrechnen.

Unsere Einschätzung: Sorgfältige Planung statt Torschlusspanik

Ihre Solaranlage muss nicht zwingend bis zum 31. Dezember 2026 am Netz sein, nur um von den heutigen Konditionen zu profitieren. Die Einspeisevergütung ist schon jetzt nicht der Kern der Wirtschaftlichkeit – das Solarspitzengesetz setzt sie bei negativen Börsenpreisen bereits heute aus, und der eigentliche Wert einer Anlage entsteht im Haus, durch den selbst genutzten Strom.

Sinnvoller als ein überstürzter Baubeginn ist aus unserer Sicht eine Anlage, die zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch passt: richtig dimensionierter Speicher, ein Wechselrichter, der mit Direktvermarktung und dynamischen Tarifen kompatibel ist, und eine Auslegung, die auch unter dem neuen Regelwerk funktioniert. Wer ohnehin plant, in diesem oder im kommenden Jahr zu bauen, kann das weiterhin in aller Ruhe tun – der Zeitpunkt sollte sich an Ihrem Bedarf orientieren, nicht an einem Stichtag.

Wie wir Sie dabei unterstützen

Wir verfolgen die Entwicklungen rund um EEG-Novelle, Solarspitzengesetz und Netzanschlusspaket fortlaufend und prüfen, was sie für einzelne Kundensituationen tatsächlich bedeuten. Bei der Auslegung Ihrer Anlage berücksichtigen wir sowohl die heute geltenden als auch die absehbaren Rahmenbedingungen, damit Ihre Investition unter beiden Regelwerken funktioniert. Photovoltaik, Speicher, Wallbox, Wärmepumpe und Energiemanagement kommen bei uns aus einer Hand, mit einem festen Ansprechpartner – Sie müssen sich nicht selbst durch Gesetzestexte und Übergangsfristen arbeiten.

Sprechen Sie mit uns

Sie überlegen, ob und wann sich eine Solaranlage für Ihr Haus lohnt? Wir erstellen Ihnen eine individuelle, auf Ihren Verbrauch zugeschnittene Auslegung und zeigen Ihnen, wie sich Ihre Anlage sowohl heute als auch unter den ab 2027 geplanten Bedingungen rechnet. Kontaktieren Sie uns – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

Stand: 09.09.2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und basiert auf dem aktuellen Kenntnisstand zum Kabinettsentwurf der EEG-Novelle vom 29.07.2026. Der Entwurf ist noch nicht abschließend beschlossen; Zustimmung von Bundestag, Bundesrat und EU-Kommission stehen noch aus, Änderungen im weiteren Verfahren sind möglich. Vergütungssätze gültig ab 01.08.2026 für Anlagen bis 10 kWp. Beispielrechnungen sind vereinfacht, gerundet und unverbindlich. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorgaben der zuständigen Stellen. Für Ihr Haus erstellen wir gerne eine individuelle Auslegung.

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